Ablauf & Auftrag
Wie läuft ein Auftrag bei Ihnen ab?
Der Ablauf ist in vier Schritten aufgebaut:
1. Kostenloses Erstgespräch – Sie schildern kurz Ihr Vorhaben, wir klären gemeinsam ob und wie wir helfen können. Kein Risiko, keine Verpflichtung.
2. Angebot & Terminabstimmung – Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot. Genehmigungspflichten klären wir vorab für Sie.
3. Drohnenflug vor Ort – Professionelle Durchführung nach EU-Vorschriften. Je nach Objekt dauert der Flug 30–90 Minuten.
4. Ergebnisse in 24–48 Stunden – Sie erhalten aufbereitete Fotos, Videos oder 3D-Modelle – direkt nutzbar für Ihre Planung, Kalkulation oder Dokumentation.
Muss ich beim Flug vor Ort dabei sein?
Nicht zwingend. Für viele Aufträge – z.B. Dachinspektionen oder Orthofotos – reicht es, wenn Sie uns Zugang zum Grundstück ermöglichen und kurz erreichbar sind.
Bei 3D-Aufmaßen oder Erstbegehungen kann Ihre Anwesenheit hilfreich sein, damit wir gemeinsam besprechen welche Bereiche besonders relevant sind. Das legen wir vorab fest.
Wie schnell kann ein Termin stattfinden?
In der Regel können wir einen Termin innerhalb von 3–7 Werktagen anbieten. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir versuchen wenn möglich entgegenzukommen.
Bitte beachten Sie: Bei Gebieten mit Genehmigungspflicht (z.B. Kontrollzonen um Flughäfen) kann die Bearbeitungszeit der Behörde 1–2 Wochen zusätzlich betragen. Das klären wir aber immer vorab für Sie.
Was passiert bei schlechtem Wetter?
Die DJI Air 3S kann bei leichtem Wind bis ca. 10–11 m/s (Windstärke 5) sicher fliegen. Bei Regen, Schnee, Nebel oder starkem Wind muss der Flug aus Sicherheits- und Qualitätsgründen verschoben werden.
Eine Terminverschiebung aufgrund von Wetter ist selbstverständlich kostenlos. Wir informieren Sie frühzeitig – idealerweise am Abend davor – wenn ein Termin verschoben werden muss. Sie entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten.
RECHT & GENEHMIGUNG
Brauche ich als Auftraggeber eine Genehmigung?
Nein – als Auftraggeber müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir als zertifizierte Drohnenpiloten sind für alle fliegerischen Genehmigungen und die Einhaltung der EU-Drohnenverordnung verantwortlich.
Wir fliegen in der offenen Kategorie (A1/A2/A3) gemäß EU-Drohnenverordnung und klären vorab, ob für Ihr Objekt oder Einsatzgebiet besondere Auflagen gelten. Dazu zählen z.B. Sicherheitszonen um Flughäfen, Naturschutzgebiete oder Schutzabstände zu Personen und Gebäuden.
Sind Sie versichert? Was passiert wenn etwas zu Bruch geht?
Ja, wir verfügen über eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung. Schäden, die im Rahmen unserer Dienstleistung durch den Betrieb der Drohne entstehen, sind damit abgedeckt.
Den genauen Versicherungsnachweis stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung – z.B. wenn Ihr Unternehmen das für die Auftragsvergabe benötigt.
Darf die Drohne über mein Nachbargrundstück fliegen?
Das ist eine häufige und berechtigte Frage. In Deutschland gilt grundsätzlich: Drohnenflüge über fremdes Privateigentum sind rechtlich nicht eindeutig geregelt und können je nach Situation das Persönlichkeitsrecht oder das Eigentumsrecht berühren.
In der Praxis planen wir Flüge so, dass wir soweit möglich über dem Auftragsobjekt bleiben. Falls eine kurze Überflugroute über Nachbargrundstücke unvermeidbar ist, weisen wir Sie im Vorfeld darauf hin. Bei sensiblen Lagen empfehlen wir eine kurze Benachrichtigung der Nachbarn.
Welchen Führerschein haben Sie und was bedeutet das?
Wir besitzen den EU-Drohnenführerschein der offenen Kategorie (A1 und A3), ausgestellt durch das Luftfahrt-Bundesamt. Dieser erlaubt gewerbliche Drohnenflüge mit der DJI Air 3S (C1-Klasse) unter den Regeln der EU-Drohnenverordnung 2019/947.
Das bedeutet konkret: Wir dürfen unter anderem in der Nähe von Menschen fliegen (A1), in unkontrollierten Lufträumen operieren und gewerbliche Dienstleistungen erbringen. Für Sondergenehmigungen in kontrollierten Zonen (z.B. rund um Flughäfen) holen wir die erforderlichen Freigaben über das zuständige System ein.
TECHNIK & ERGEBNISSE
In welchem Format erhalte ich die Ergebnisse?
Das hängt von der Leistung ab:
Fotos: JPEG (bearbeitet, druckfertig) oder RAW auf Wunsch
Videos: MP4 (H.265, 4K), fertig geschnitten und farbkorrigiert
3D-Modelle: OBJ, PLY oder Punktwolke (LAS/LAZ)
Inspektionsberichte: PDF mit annotierten Fotos, Datum und Objektbeschreibung
Orthofotos: GeoTIFF oder JPEG mit Georeferenzierung
Falls Sie ein bestimmtes Format für Ihre Software benötigen (z.B. für AutoCAD, ArchiCAD oder eine Aufmaßsoftware), sprechen Sie uns im Erstgespräch an – wir richten uns so weit möglich nach Ihrem Workflow.
Wie genau ist das 3D-Modell? Kann ich damit wirklich Maße nehmen?
Für die meisten handwerklichen und planerischen Zwecke – Angebotserstellung, Materialplanung, Aufmaß – ist die Genauigkeit absolut ausreichend. Typische Abweichungen liegen im Bereich von 2–5 cm, je nach Objektgröße und Flugbedingungen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Modelle sind keine amtlich anerkannten Vermessungsdaten und ersetzen keine liegenschaftliche Vermessung mit RTK-Präzision (sub-Zentimeter). Für behördliche Einreichungen oder Grundstücksgrenzen ist ein amtlich bestellter Vermesser notwendig. Für alles andere – Dachaufmaß, Bauplanung, Kalkulation – sind unsere Modelle hervorragend geeignet.
Kann die Drohne auch nachts oder bei Dämmerung fliegen?
Unsere Drohnen sind technisch für Dämmerungsflüge geeignet.
Rechtlich sind Nachtflüge in der offenen Kategorie ohne Sondergenehmigung jedoch nicht erlaubt. Bei speziellen Anforderungen (z.B. Dämmerungsaufnahmen für Immobilien-Marketing) sprechen Sie uns an – wir klären den rechtlichen Rahmen für Ihren konkreten Fall.
Unser Haupteinsatzgebiet ist die Region Köln / Bonn / Düsseldorf / Aachen. Fahrten bis ca. 50 km ab Köln sind in unseren Pauschalpreisen enthalten. Darüber hinaus berechnen wir eine Anfahrtspauschale – die genauen Konditionen nennen wir Ihnen im Angebot.
Für größere Projekte außerhalb der Region sind wir grundsätzlich offen – sprechen Sie uns an.
Wie weit fahren Sie für einen Auftrag?
Was passiert wenn das Ergebnis nicht meinen Erwartungen entspricht?
Wir klären im Erstgespräch genau was Sie erhalten – damit Erwartungen und Ergebnis von vornherein übereinstimmen. Dennoch: Wenn ein Ergebnis aufgrund eines Fehlers unsererseits nicht der vereinbarten Leistung entspricht, führen wir den Flug kostenlos erneut durch oder passen die Nachbearbeitung an.
Was wir nicht nachbessern können: Qualitätseinschränkungen durch äußere Umstände wie starken Wind, Dunst oder gesetzliche Flugbeschränkungen, die uns im Vorfeld nicht bekannt waren. Das kommunizieren wir aber immer transparent.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns direkt – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.