Ablauf & Auftrag

Wie läuft ein Auftrag bei Ihnen ab?

Der Ablauf ist in vier Schritten aufgebaut:

1. Kostenloses Erstgespräch – Sie schildern kurz Ihr Vorhaben, wir klären gemeinsam ob und wie wir helfen können. Kein Risiko, keine Verpflichtung.

2. Angebot & Terminabstimmung – Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot. Genehmigungspflichten klären wir vorab für Sie.

3. Drohnenflug vor Ort – Professionelle Durchführung nach EU-Vorschriften. Je nach Objekt dauert der Flug 30–90 Minuten.

4. Ergebnisse in 24–48 Stunden – Sie erhalten aufbereitete Fotos, Videos oder 3D-Modelle – direkt nutzbar für Ihre Planung, Kalkulation oder Dokumentation.


Muss ich beim Flug vor Ort dabei sein?

Nicht zwingend. Für viele Aufträge – z.B. Dachinspektionen oder Orthofotos – reicht es, wenn Sie uns Zugang zum Grundstück ermöglichen und kurz erreichbar sind.

Bei 3D-Aufmaßen oder Erstbegehungen kann Ihre Anwesenheit hilfreich sein, damit wir gemeinsam besprechen welche Bereiche besonders relevant sind. Das legen wir vorab fest.


Wie schnell kann ein Termin stattfinden?

In der Regel können wir einen Termin innerhalb von 3–7 Werktagen anbieten. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie uns bitte direkt an – wir versuchen wenn möglich entgegenzukommen.

Bitte beachten Sie: Bei Gebieten mit Genehmigungspflicht (z.B. Kontrollzonen um Flughäfen) kann die Bearbeitungszeit der Behörde 1–2 Wochen zusätzlich betragen. Das klären wir aber immer vorab für Sie.


Was passiert bei schlechtem Wetter?

Die DJI Air 3S kann bei leichtem Wind bis ca. 10–11 m/s (Windstärke 5) sicher fliegen. Bei Regen, Schnee, Nebel oder starkem Wind muss der Flug aus Sicherheits- und Qualitätsgründen verschoben werden.

Eine Terminverschiebung aufgrund von Wetter ist selbstverständlich kostenlos. Wir informieren Sie frühzeitig – idealerweise am Abend davor – wenn ein Termin verschoben werden muss. Sie entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten.

RECHT & GENEHMIGUNG

Brauche ich als Auftraggeber eine Genehmigung?

Nein – als Auftraggeber müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir als zertifizierte Drohnenpiloten sind für alle fliegerischen Genehmigungen und die Einhaltung der EU-Drohnenverordnung verantwortlich.

Wir fliegen in der offenen Kategorie (A1/A2/A3) gemäß EU-Drohnenverordnung und klären vorab, ob für Ihr Objekt oder Einsatzgebiet besondere Auflagen gelten. Dazu zählen z.B. Sicherheitszonen um Flughäfen, Naturschutzgebiete oder Schutzabstände zu Personen und Gebäuden.


Sind Sie versichert? Was passiert wenn etwas zu Bruch geht?

Ja, wir verfügen über eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung. Schäden, die im Rahmen unserer Dienstleistung durch den Betrieb der Drohne entstehen, sind damit abgedeckt.

Den genauen Versicherungsnachweis stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung – z.B. wenn Ihr Unternehmen das für die Auftragsvergabe benötigt.


Darf die Drohne über mein Nachbargrundstück fliegen?

Das ist eine häufige und berechtigte Frage. In Deutschland gilt grundsätzlich: Drohnenflüge über fremdes Privateigentum sind rechtlich nicht eindeutig geregelt und können je nach Situation das Persönlichkeitsrecht oder das Eigentumsrecht berühren.

In der Praxis planen wir Flüge so, dass wir soweit möglich über dem Auftragsobjekt bleiben. Falls eine kurze Überflugroute über Nachbargrundstücke unvermeidbar ist, weisen wir Sie im Vorfeld darauf hin. Bei sensiblen Lagen empfehlen wir eine kurze Benachrichtigung der Nachbarn.


Welchen Führerschein haben Sie und was bedeutet das?

Wir besitzen den EU-Drohnenführerschein der offenen Kategorie (A1 und A3), ausgestellt durch das Luftfahrt-Bundesamt. Dieser erlaubt gewerbliche Drohnenflüge mit der DJI Air 3S (C1-Klasse) unter den Regeln der EU-Drohnenverordnung 2019/947.

Das bedeutet konkret: Wir dürfen unter anderem in der Nähe von Menschen fliegen (A1), in unkontrollierten Lufträumen operieren und gewerbliche Dienstleistungen erbringen. Für Sondergenehmigungen in kontrollierten Zonen (z.B. rund um Flughäfen) holen wir die erforderlichen Freigaben über das zuständige System ein.